Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - …
2011-2-14 · (1) Schulen sind alle auf Dauer bestimmten Unterrichtseinrichtungen, in denen unab-hängig vom Wechsel der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler durch planmäßiges und gemeinsames Lernen in einer Mehrzahl von Fächern und Lernbereichen und durch das gemeinsame Schulleben bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele er-reicht werden sollen.