Text-AWV-Außenwirtschaftsverordnung
2018-4-12 · §_1 AWV Antrag (1) 1 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung können, wenn im folgenden nichts anderes bestimmt ist, von jedem gestellt werden, der das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft oder die genehmigungsbedürftige Handlung vornimmt. 2 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der einen Anspruch aus dem Rechtsgeschäft herleitet oder einen Anspruch auf Vornahme der Handlung geltend …